Was ändert sich 2025? Die wichtigsten Themen im Überblick

Was ändert sich 2025? Die wichtigsten Themen im Überblick

  • Seit Beginn des Jahres 2024 sinken die garantierten Einspeisevergütungen halbjährlich um ein Prozent.
    Einspeisevergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01. Februar 2025:

     Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
    bis 10 kWp 7,96 Cent/kWh 12,60 Cent/kWh
    10 bis 40kWp 6,88 Cent/kWh 10,56 Cent/kWh
    40 bis100 kWp 5,62 Cent/kWh 10,56 Cent/kWh

  • Weiterhin keine Mehrwertsteuer: Seit Januar 2023 profitieren die Käufer von Solaranlagen bereits von umfangreichen steuerlichen Vorteilen. Beim Erwerb, der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen fällt im Rahmen von §12 Abs. 3 UStG für wohnungsnahe Anlage bis zu einer Leistung von 30KW auch 2025 keine Mehrwertsteuer an. Ebenso sind die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp von der Einkommenssteuer befreit.
  • Wirtschaftlichkeit: Auch wenn die Einspeisevergütung reduziert wird bleiben PV-Anlagen weiterhin attraktiv. Die Komponenten wurden günstiger und effizienter. Die Photovoltaikanlage steigert den Wert Ihrer Immobilie und Ihre Unabhängigkeit.
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